
Richter auf Probe (kurz Probe-Richter) ist im deutschen Recht ein Berufsrichter, der noch nicht auf Lebenszeit (Richter auf Lebenszeit) angestellt ist. Die früher amtliche und teilweise heute noch gebrauchte Bezeichnung ist Gerichtsassessor (kurz, aber mehrdeutig Assessor). Die Dienstbezeichnung des Proberichters lautet (im Richterdienst) Richter...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_auf_Probe
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